Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzviertel

Salzviertel

, n.

eine Maßeinheit für Salz; auch das Meßgefäß (Hohlmaß)
  • 5 kornvirtel zusammen, darauß macht man ein salzvirtel, verstehe, macht ein virtel von den 5 virtel, das ist dan ein salzvirtel 
    1475 WürzbPol. 160
  • [wir raͤt und zwoͤlf] hand fuͥr ein salz viertel angenomen der von Baden salz maͤß
    1505 BruggStR. 111
  • [Übschr.:] lüterung der salzfierteln 
    16. Jh. ArgauLsch. I 270
unter Ausschluss der Schreibform(en):