Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzweihe

Salzweihe

, f.

auch -weihen n.
kirchliche Weihe von Salz; ein katholischer, im Grunde aber magischer Brauch (geweihtes Salz zu werfen soll zB. gegen Sturm und Feuer helfen, Dämonen fernhalten u.ä.)
  • das wasser- und salzweihen ... sol vorbleiben, denn es keinen göttlichen befelch hat und zu ... zauberei geraten
    1540 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 88
  • [wir wollen,] das die pfarher die bebstischen mißbreuche ... heiligendinst, wasser, salz, licht und wurzweihen ... abstellen
    1544 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 13