Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzwesen

Salzwesen

, n.

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Gesamtheit aller das Salz betreffenden Angelegenheiten
bdv.: Hall
  • [es] werden alle ... land-reuther ... befehlicht, mehrgedachten ambts-voigt als saltz-inspectorn ... an hand zu gehen und alle mißbraͤuche ... im saltz-wesen [bestraffen zu helffen]
    1660 CCMarch. IV 2 Sp. 22
  • [es] hat dieser ertz-bischoff ... das saltzwesen zu Haͤllein in die itzund-uͤbliche ordnung gericht: die saltz-außfertigung, welche vorhero die burgerschafft zugleich gehabt, ... vollig an sich gezogen
    1666 SalzbChr. 273
  • [Übschr.:] eingeschraͤnktes privateigenthum beym salzwesen 
    1785 Fischer,KamPolR. II 882
unter Ausschluss der Schreibform(en):