Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samkoster
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Sämischbereiteramt
(Sämischgerber)
Sämischgerberhandwerk
Sämischmächer
Samkost
Samkoster
, m.
Person, die die Samkost (I) erhebt
- wann ... der gewerckh keine andere pfand legt, als vorgemelt ist, so soll der thail 14 tag und 3 tag warten und losung haben von dem samcoster, lest ihn alsdan niemand ... so soll der bergrichter dem arbeiter die thail einantwortenSchwazBergO. 1449/1756 Art. 2
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sam'mæle
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