Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammelbrief
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Samenzeit
Sämer
Sämischbereiteramt
(Sämischgerber)
Sämischgerberhandwerk
Sämischmächer
Samkost
Samkoster
sämlichen
sam'mæle
Sammelbrief
, m.
amtliche Genehmigung, milde Gaben zu sammeln (I), auch zum Betteln
vgl.
Sammlungserlaubnis
- daß von etlichen vnsern amptleuten vnd gerichten hieruͤber [Bettelei] sammel: vnd bettelbrieff gegeben worden1569 BrschwLO. I 383Faksimile - in Google Books
- daß von vnsern amptleuͤten vnd gerichten niemandts kein sammel oder bettelbrieff geben werde1615 Reyscher,Ges. XII 652Faksimile - in Google Books
- [Bitte des Schultheißen] weillen ihr gotteshauß dergestalt ruinos, daß es den täglichen ruin trohe, ... ihnen zu den endte einen sammelbrieff ertheilen zu lassen1680 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 435
- daß eine jegliche herrschaft, stadt oder gemeinde, welcher einige arme zur versorgung uͤbergeben worden, solchen armen ihre mithabende paß, abschied, sammel-brief ... mittelst welchen sie ehemals das allmosen gesammlet, alsogleich hinweg ... nehmen ... sollen1724 CAustr. IV 184Faksimile - in Google Books