Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammelplatz
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Sammelplatz
, m.
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I
Ort für Anwerbung, Musterung und Aufmärsche von Soldaten oder der Landwehr
vgl.
Musterplatz (I)
- muster- und sammelplätz für die neuen werbungen1633 Stolz,WehrverfTirol 86
- daß den frembden zu unserer reichs-armada nicht gehoͤrigen regimentern kein quartier- sammel- und muster-plaͤtz im reich verstattet werden sollte1641 RAbsch. III 562Faksimile (ca. 110 KB)
- [daß die Untertanen bei Alarm] sich mit ihren waffen, haußwöhren, spieß ... auffmachen, dem benambsten samblplatz ... zueylen1647 Stolz,WehrverfTirol 230
- daß ... die verglichene mannschafft auf einen sammel-platz und zu haltende musterung ... jaͤhrlich zusammen zu fuͤhren [ist]1700 Moser,StaatsR. 30 S. 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die crays-voͤlcker, so lange sie nicht ausrucken und auf dem sammel-platz zusammengefuͤhrt ... unter der staͤnde botmaͤßigkeit verbleiben sollen1727 Moser,StaatsR. 30 S. 241Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Ort, an dem der städtische Abfall gesammelt wird
- zur hinwegschaffung der mancherley sich sammelnden unreinigkeiten muß die policey einen oder mehrere sammelplaͤtze anweisen1802 v.Berg,PolR. II 112Faksimile - in Google Books
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