Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammelplatz

Sammelplatz

, m.

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I Ort für Anwerbung, Musterung und Aufmärsche von Soldaten oder der Landwehr
  • muster- und sammelplätz für die neuen werbungen
    1633 Stolz,WehrverfTirol 86
  • daß den frembden zu unserer reichs-armada nicht gehoͤrigen regimentern kein quartier- sammel- und muster-plaͤtz im reich verstattet werden sollte
    1641 RAbsch. III 562
  • [daß die Untertanen bei Alarm] sich mit ihren waffen, haußwöhren, spieß ... auffmachen, dem benambsten samblplatz ... zueylen
    1647 Stolz,WehrverfTirol 230
  • daß ... die verglichene mannschafft auf einen sammel-platz und zu haltende musterung ... jaͤhrlich zusammen zu fuͤhren [ist]
    1700 Moser,StaatsR. 30 S. 332
  • daß die crays-voͤlcker, so lange sie nicht ausrucken und auf dem sammel-platz zusammengefuͤhrt ... unter der staͤnde botmaͤßigkeit verbleiben sollen
    1727 Moser,StaatsR. 30 S. 241
II Ort, an dem der städtische Abfall gesammelt wird
  • zur hinwegschaffung der mancherley sich sammelnden unreinigkeiten muß die policey einen oder mehrere sammelplaͤtze anweisen
    1802 v.Berg,PolR. II 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):