Sammlungserlaubnis, f.
Sammlungserlaubnis, f.
amtliche Genehmigung zum Einsammeln von Almosen
vgl.
Sammelbrief,
Sammelbüchlein
-
[den Einsammlern von Almosen soll nichts gegeben werden, sie hätten denn amtliche] absonderliche samblungs-erlaubnus erlangt1679 Reyscher,Ges. XIII 551 Faksimile