Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammlungserlaubnis

Sammlungserlaubnis

, f.

amtliche Genehmigung zum Einsammeln von Almosen
  • [den Einsammlern von Almosen soll nichts gegeben werden, sie hätten denn amtliche] absonderliche samblungs-erlaubnus erlangt
    1679 Reyscher,Ges. XIII 551