Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samstagskuchen

Samstagskuchen

, m.

Backwerk als Vergünstigung höherer städtischer Amtsträger am Ende der Arbeitswoche
  • der samstags-untertrunk so zu 3 uhr nachmittags in der ratsstube gehalten [wird], dabei die bürgermeister und rechenherren sein sollen, ... soll ... eingestellt, aber bei den samstagskuchen [soll es] ... samt den 9 pfennig präsenz ... gelassen werden
    1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 534
unter Ausschluss der Schreibform(en):