Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Samt/2samt

2Samt

, m.
der Stoff

2samt

, part.
gemeinsam, zusammen
I samte Hand 
  • 1 als Bezeichnung einer Rechtsgemeinschaft
  • 2 die samte Hand haben von mehreren Gleichberechtigten die Vertretung nach außen innehaben
II samtes Gut, Lehen gemeinsam besessenes (Lehns-)Gut
III von Handlungen usw.