Samtfall, m.
Samtfall, m.
im Lippstadter Samtgericht (I) zu behandelnder Fall
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daferne aber keine eyle ist, soll man beyderseits monatlich, und zwaren des ersten dingstags im monat, beysammen kommen und auf demselben die vorfallende sambt-fälle mit producirung der protocollen, verhörung der zeugen ... außfündig gemachet1691 LippstadtStR. 52 Faksimile