Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samthaus

Samthaus

, n.

Fürstenhaus mit allen Nebenlinien
  • daß ... uns ... die beyden fürstenthümer Altenburg und Coburg ... zugefallen, davon wir doch unserer ... vettern zu Weimar ... aus ... freundschafft, und guten vertrauens in unserm fürstlichen samt-hauße, etliche aembter und stücke ... abgetretten
    1672 Sachsen-Gotha/Schulze,Hausg. III 121
  • gegen die cadets von andern fuͤrstlichen haͤusern das tractament reciprociret wuͤrde, dergestalt, daß was fuͤr ehre denen cadets des fuͤrstlichen samt-hauses Hessen ... bezeuget wuͤrde, derenselben cadets von jetztgemeldten fuͤrstlichen sammt-haus hinwiederum zu gewarten haben sollten
    1700 Moser,Hofr. I 337