Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtlegation
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Samtkäufer
samtkaufs
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Samtkomme
Samtkumst
Samtlegation
, f.
von mehreren Herrschaftsträgern gemeinsam beauftragte Gesandtschaft
- daß in der sache nichts præjudicirliches moͤchte verordnet werden, bis das ganze fuͤrstl. hauß Br. und Luͤneburg eine samtlegation werde nachschicken1656 Spittler,Hannover II Beil. 89