Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtlegation

Samtlegation

, f.

von mehreren Herrschaftsträgern gemeinsam beauftragte Gesandtschaft
  • daß in der sache nichts præjudicirliches moͤchte verordnet werden, bis das ganze fuͤrstl. hauß Br. und Luͤneburg eine samtlegation werde nachschicken
    1656 Spittler,Hannover II Beil. 89