Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtlehen

Samtlehen

, n.

Lehen, das mehreren Personen gemeinsam gehört
  • dat we ... hebben gheleghen ... to eynem rechten erfliken samptlene unse un unses godeshuses marschalk ampt
    1398 OsterwieckStB. 55
  • dat vor vns sint gewesen L., C. vnde B. ... vnd hebbet bekent ... dat se van vns vnd vnsem stiffte to lene hebbet, dat dat ein sammetlehn si
    1419 Haltaus 1590
  • das ... in der separation oder mutscherung so er etwan mit seinem bruder J. gehalten ausdruglich vorbehalten were, das alle lehen ein samptlehen sein ... solten und sie also keine erbliche division oder todttheylung gethan
    16. Jh. ZHessG.2 17 (1892) 71
  • samt-lehen sind, wenn verschiedene personen mit einem lehen belehnet werden ... dieser samt-lehen seyn zwey gattungen. denn entweder seyn alle mitbelehnte pro indiuisio in dem genuß des samt-lehns; oder es hat nur einer oder etliche den genuß des lehens, und die uͤbrige mitbelehnte haben die anwartschaft auf den genuß des lehns, bis sie die reihe trift
    1751 Buder 1177
  • investitura simultanea ist diejenige belehnung, wo das eigentum des lehens mehreren personen zugleich, der besitz aber nur einer aus ihrer mitte verliehen wird. solche lehen werden samtlehen, das recht der mitbelehnten aber die gesamte hand genannt
    1757 RechtVerfMariaTher. 644
  • die eigenschaft der samtlehen bringt es mit sich, daß der besitzer solches nicht mit neuen beschwerden belästigen und noch viel weniger veräußern kann ohne wissen und willen der mitbelehnten
    1757 RechtVerfMariaTher. 644
  • die eigentliche mitbelehnung ... heißt auch noch sammtbelehnung, lehnshand, mitbelehnschaft, gesammte hand ... ein mehreren auf erwaͤhnte art verliehenes lehen wird sammtlehn, gemeinlehn ... genannt
    1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 306
  • in der investitur kann entweder nur ein subject ... oder es koͤnnen mehrere darin begriffen seyn. im ersten falle nennet man sohin die belehnung eine einfache ... ist aber eine subjective mehrheit der belehnten bey dem naͤhmlichen lehen-objecte vorhanden, so tritt die mitbelehnung ... ein, und das lehen fuͤhrt den nahmen ein sammtlehen 
    1811 Heinke,NÖLehenR. I 129
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