Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtregierung

Samtregierung

, f.

gesamte Obrigkeit, hier einer Stadt
  • bürgermeister, sammtrath, achtzehnmanne, altermann der gemeinheit ... also die ganze sammtregierung der stadt Hildesheim
    1653 SammlVerordnHannov. I 20
unter Ausschluss der Schreibform(en):