Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtschaft

Samtschaft

, f.

Gesamtheit
  • diese gewonheit und heingerecht ... sollen weren ... und gehalten sin ... biß das es gewandelt wirt, sametschafft oder ein teil
    1422 Miltenberg 321
  • [Klage] wegen liegenschaftsbesitz um samptschaft und einigkeit zwischen den baiden schloßen zu Ma. und Me. zu schaffen
    1435 SchrBodensee 28 (1899) 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):