Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtschuldner

Samtschuldner

, m.

Person, die gemeinsam mit anderen etwas schuldet
  • wurde et sick averst dan entliken befinden, dat noch jennige vorbeterung der schulde wurde averig sin, sollen sick de samptschuldenere ... to glikem deil to erfrouwende hebben
    1573 HolstVierstUrt. 494
  • ging die schuldige sache durch verschulden oder während des verzugs eines oder mehrerer sammt-schuldner zu grund, so befreyt dieses die übrigen mitschuldner von der verbindlichkeit, den werth der sache zu zahlen, nicht
    BadLR. 1809 Satz 324
  • wenn an einen der sammt-schuldner zahlung der zinsen gefordert ist, so laufen sie wider alle, die gleich verbindlich sind
    BadLR. 1809 Satz 1207
unter Ausschluss der Schreibform(en):