Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtschuldner
Artikel davor:
Samtlehnung
sämtlich
(Samtlober)
Samtmeister
(Samtnahme)
Samtrat
Samtregierung
Samtrevisiongericht
Samtrichter
Samtschaft
Samtschuldner
, m.
Person, die gemeinsam mit anderen etwas schuldet
bdv.:
Mitschuldner (I)
- wurde et sick averst dan entliken befinden, dat noch jennige vorbeterung der schulde wurde averig sin, sollen sick de samptschuldenere ... to glikem deil to erfrouwende hebben1573 HolstVierstUrt. 494
- ging die schuldige sache durch verschulden oder während des verzugs eines oder mehrerer sammt-schuldner zu grund, so befreyt dieses die übrigen mitschuldner von der verbindlichkeit, den werth der sache zu zahlen, nichtBadLR. 1809 Satz 324Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wenn an einen der sammt-schuldner zahlung der zinsen gefordert ist, so laufen sie wider alle, die gleich verbindlich sindBadLR. 1809 Satz 1207Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte