Samtstadt, f.
Samtstadt, f.
Stadt in gemeinsamem Besitz mehrerer Herren, die gemeinschaftlich die Hoheitsrechte ausüben
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[Voraussetzung für die Aufnahme in die Leineweberzunft:] daß er solches handwerck zu lernen entweder in gedachter unser sampt-stadt drey volle jahr ... als meisterknecht ... gedient1690 LippstadtStR. 113 Faksimile