Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtzollschreiber
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(Samtzeugen)
Samtzollschreiber
, m.
Schreiber innerhalb der gemeinsamen Zollverwaltung der vier hessischen Fürstentümer bzw. Grafschaften
- daß ... das zollschliessen ... insgesambt verrichtet, auch denen von beyden fürstlichen theilen angenommenen sambtzollschreibern ihr ambt zueverwalten ungehindert verstattet werden1648 Hessen/Schulze,Hausg. II 117