Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtzollschreiber

Samtzollschreiber

, m.

Schreiber innerhalb der gemeinsamen Zollverwaltung der vier hessischen Fürstentümer bzw. Grafschaften
  • daß ... das zollschliessen ... insgesambt verrichtet, auch denen von beyden fürstlichen theilen angenommenen sambtzollschreibern ihr ambt zueverwalten ungehindert verstattet werden
    1648 Hessen/Schulze,Hausg. II 117