Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sandgeld

Sandgeld

, n.

Abgabe für die Abfuhr von Sand aus einer Sandgrube
  • [soll] daß erhabene sandgelt jährlich geteilt, daß halbe teyl ehrnberürten junkern und der ander halbe teyl dem gericht und gemeinden zugehörig sein
    1606 SchriesheimW. 163
unter Ausschluss der Schreibform(en):