Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sanft
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Sandgeld
Sandgraben
Sandhufe
Sandkretzen
(Sandland)
Sandmann
Sandstunde
Sandvogt
Sandweg
sanft
, adj.
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wie ruhig?
- spricht ein man das her erbe besessin habe in das xxi. jare in sampfter gewere an ansprache vnd der clegir der kegin im geclagit mit im gestanden vnd gegangen habe vnd in nicht habe angesprochinAnf. 15. Jh. (Hs.) Böhme,DiplBeitr. II 2 S. 112