Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saßhaftige
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saßhaft
Saßhaftige
, m.
Ansässiger
- wolle ein jeder haupt- und amtman ... sehen, daß der oder die verbrecher den [mit Heidebrennen zugefügten] schaden ... ausrichten ... oder, so das vermögen nicht bei inen und es ein saßhaftiger were ... den oder dieselben dennoch andern zur abscheu ungestraft nicht lassen1577 Preußen/QNPrivatR. II 1 S. 406