Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Saßsetzung)

(Saßsetzung)

, f.

wie Saße (V) 
  • die zehrung vnd andere nöthige vnkosten so in solicher saatsetzung vorlauffen
    1617 Seibertz,QWestf. I 132
  • wann vf allen markhen mast vnd in solicher satsetzung vber die hundert min vnd mehr personen erscheinen vnd gleichwohl die zehrunghen nicht abgeschafft werden können
    1617 Seibertz,QWestf. I 132