Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Saßsetzung)
(Saßsetzung)
, f.
wie Saße (V)
- die zehrung vnd andere nöthige vnkosten so in solicher saatsetzung vorlauffen1617 Seibertz,QWestf. I 132
- wann vf allen markhen mast vnd in solicher satsetzung vber die hundert min vnd mehr personen erscheinen vnd gleichwohl die zehrunghen nicht abgeschafft werden können1617 Seibertz,QWestf. I 132
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