Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattelgarbe

Sattelgarbe

, f.

Garbe als Zehnt des Bauern an den Gutsherrn?
  • vertrag zwischen gotteshaus W. und herrschaft W.-W. wegen der von letzterer beanspruchten sattelgarbe von den gerichtsuntertanen zu R.
    1680? WürtInv. X 125