Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattelung
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Sattelrecht
Sattelung
, f.
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wucherische Zinsforderung
- sattelung. die ziehung allzugroser und verbotener zinsen1762 Wiesand 935Faksimile - in Google Books
- wer sich der sattelung gebraucht, das ist, der mehr zinß von außgeliehenem gelde nimpt, denn dißfalls ermessen, oder die muͤntz erhoͤhet, vnd groͤssere summa denn er außgeliehen, wider haben wolte, der sol seiner ehren, vnd auch solcher vnchristlichen außgeliehener gelde verlustig seynBöhmStR. 1614 G 20Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sattelung. bedeutet so viel, als einen wucherlichen zinß1762 Hellfeld IV 2354Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg