Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattelung

Sattelung

, f.

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wucherische Zinsforderung
  • sattelung. die ziehung allzugroser und verbotener zinsen
    1762 Wiesand 935
  • wer sich der sattelung gebraucht, das ist, der mehr zinß von außgeliehenem gelde nimpt, denn dißfalls ermessen, oder die muͤntz erhoͤhet, vnd groͤssere summa denn er außgeliehen, wider haben wolte, der sol seiner ehren, vnd auch solcher vnchristlichen außgeliehener gelde verlustig seyn
    BöhmStR. 1614 G 20
  • sattelung. bedeutet so viel, als einen wucherlichen zinß
    1762 Hellfeld IV 2354