Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattlerinnung
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Sattelung
Sattel'ungeld
Sattelungssache
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Sattler
Sattleramt
Sattlergeselle
Sattlergewerk
(Sattlergilde)
Sattlerhandwerk
Sattlerinnung
, f.
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wie Sattlerzunft
- damit auch an ledern eymern desto weniger in ... feuersnoͤthen mangel sey, so sollen nachfolgende innungen ... von nun an ... gehalten sein [einzuschaffen] ...: eymer 1, die sattler-innung1661 VerordnAnhDessau I 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wer nun die satler-innung vorbeschriebener massen nicht gewonnen ... dem sol auch das satler-handwerck, wenn er auch gleich anderwaͤrts meister waͤre, so wenig fuͤr sich allein, als noch weniger mit gesellen ... zu treiben, erlaubet seyn1735 CCMarch. V 2 Anh. 347Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin