Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sattlerinnung

Sattlerinnung

, f.

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wie Sattlerzunft 
  • damit auch an ledern eymern desto weniger in ... feuersnoͤthen mangel sey, so sollen nachfolgende innungen ... von nun an ... gehalten sein [einzuschaffen] ...: eymer 1, die sattler-innung 
    1661 VerordnAnhDessau I 81
  • wer nun die satler-innung vorbeschriebener massen nicht gewonnen ... dem sol auch das satler-handwerck, wenn er auch gleich anderwaͤrts meister waͤre, so wenig fuͤr sich allein, als noch weniger mit gesellen ... zu treiben, erlaubet seyn
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 347