Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzannehmung

Satzannehmung

, f.

Pfändung
  • solle diese satzannembung allein auf diejenigen so ir mit paren gelt oder andern ligunden grundten die anforderung zuendtrichten und ir wohnung zu ledigen nicht statthaft und ferrers auch weitters nicht verstanden werden
    16. Jh. MittKrain 15 (1902) 158