Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzgelterin

Satzgelterin

, f.

Pfandgläubigerin
  • im fall mir auch mein frau gemahlinn außer des mir zugebrachten ... heyrathgut ain mehrers ... zubringen und mir in mein gewalt einantworten ... wuͤrde, ... soll ich sie allezeit mit ... schuldbriefen ... zu versichern ... verbunden seyn, und als eine freye satzgelterin auf all mein hab und gut ... verwiesen [werden]
    1659 GallerinRiegersb. I 2 S. 520