Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzungsbuch
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, n.
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Buch, insb. Stadtbuch, zur Aufzeichnung von Rechtssatzungen
Sachhinweis: Pitz,Schriftwesen 172-178
- dem gerichtschriber von einem satzungbůch ze schriben X guldin1437 BernStRechn.(1430/52) 64
- [Beschluß, die] satzung des urhabs, und mit gewaͧpneter hand, ungeendert beliben, wie die im satzungbůch ... erlütert1504 BernStR. VII 1 S. 374Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Übschr.:] satzungbuch, von burgermaister, zunftmaister, gros und klainen räten der statt Uberlingen ... im fünfzehenhundertisten und zwainzigisten jar ernewert1520 ÜberlingenStR. 279Faksimile (ca. 60 KB)
- die satzung wysende umb gyselschaft und leystung in bezuchung der schulden statt in der statt satzungbůch1545 BernStR. VII 1 S. 282Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- als dann ein landschaft Lifenen betrachtet, wie daß ihre alte statuten und sazungsbuch in ungleichen verstand gezogen wurde, in deme ... etwelche capitel geändert oder erleuteret und andere neulich zugesetzt wordennach 1617 LivenenStat. 77