Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzverschreibung

Satzverschreibung

, f.

wie Pfandverschreibung 
  • solche wilkürliche ... hypothecen ... geschehen auf allerlei weg und weis: ... am andern durch schriftliche satzverschreibungen, darinnen der schuldner seinem glaubinger seine haab und gueter gar oder ainestails verpfendt
    1573 NÖLTfl. II 16 § 5
  • der glaubiger ist ... ehe nit schuldig sein satz- und schuldverschreibung von handen zu laßen ... er seie dann völlig ... vergnuegt
    1599 NÖLREntw. II 10 § 28
  • zwischen mehr satzverschreibungen der schuldner selbst fertigung und denen satzglaubigern ... solle es gemainer rechtsregl nach gehalten werden, das ie der elter satzgelter vor dem jüngern bezallt werde
    1599 NÖLREntw. IV 18 § 11
  • hat S. ... nichtes anders gebetten, dann weil ime der zechundt vor endung der satziar entzogen worden seie, das herr abbte demnach ime den überrest der satzsumma gögen abzug des in crafft verschreibung eingenombenen genusses und zueruckempfachung der geförtigten satzverschreibung niderlögen und bezalen wölle
    1607 AktGegenref.2 II 449
  • in solche grundbücher sollen die besizer der dienstbaren gründ an nutz und gewöhr geschriben, alle fürgehende veränderungen ... wie auch die satzverschreibungen eingetragen, auch davon denen interessirten gwöhr und satzzetl oder außzüg umb die gebühr ertheilt werden.
    1654 NÖLO. V 2 d § 10
  • daß die pupillen-gelder ... mit ausdrucklicher satz-verschreibung ... oder auf sichere pfaͤnder geliehen werden sollen
    1752 Greneck 275
unter Ausschluss der Schreibform(en):