Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzverweisung

Satzverweisung

, f.

Verpfändung
  • wann ein glaubiger ... mit puergschaften oder satz- und pfandverweißungen auf ligunde güeter versehen, so solle demselben ... bevor- ... stehen auf sein underphand, ob auch ein anderer deßen in inhaben wäre zue clagen
    1599 NÖLREntw. II 8 § 23
  • ist ... im land breüchig daz die grundherrn über ihre güeter ordentliche grundbüecher halten ... darin [sie] ... da satz-verweisungen beschehen wollen, welche einvermerkhen
    1599 NÖLREntw. V 160 § 23