Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schachen/Schachen
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1Schach
2(Schach)
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schachen
, v.
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rauben
Schachen
, m.
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kleines Gehölz, Waldstück
- [wir haben] gebannen ... den grossen jungen schachen1484 SchweizId. VIII 103Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- melt man irer zwaien ain schachn frei undern weeg zu halten1540 NÖsterr./ÖW. VII 324Faksimile (ca. 38 KB)
- daß dry gehouwen pfegetz stein, mit beider stetten eeren wappen bezeichnot ... in beruͤrtem schachen gesetzt [werden]1583 BernStR. IV 2 S. 999Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollend auch die inhaber der wisen gwalt han studen und stuppen, und was sy notwendig sind zuo dem weren und anhänken, in deren gmeind zuo B. ... tschachen mit minsten schaden ze hauwen und darmit weren und wuoren1646 GasterLsch. 368Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"