Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schachgefährte
Artikel davor:
schachen
(schächen)
Schachen
Schachenleute
Schächer
1Schacherei
2Schacherei
schachern
Schächerpfennig?
schaches
Schachgefährte
, m.
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Komplize bei einem Raub
zu
1Schach (I)
- tet in mit roube vil / schadin und leidis ellú zil / mit sinin schachgevertenum 1250 R.v.Ems,Weltchr. V. 19130
Artikel danach:
schächlich
(Schächmach)
Schachmann
Schachmörder
Schachraub
Schachräuber
Schachspiel
Schacht
(Schach'tat)