Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schachtel

Schachtel

, f.


I Behältnis für Dokumente
  • solche verschreibunge und urkunden, ein jeder in irer sonderlichen schachtel ader kestlin, in eine sonderliche güter vorwarunge, darzu die sechs ratszinsmeister einen ... schlüssel haben sollen
    1542 Mühlhausen (Thür.)/Sehling,EvKO. I 2 S. 391
  • volgen die sechs großen schachtel ... reichs-schachtel ... kreis-schachtel ... stadt Goßlar erste schachtel 
    1578 Kleinau,Wolfenbüttel 119
II Wahlurne
  • der stimmende ... gibt ihm [inspector] die übrigen verschlossenen zettel mit den namen derjenigen wahl-subjecte, denen er seine stimme nicht gibt, in die hand, welche er gleichfalls uneröffnet in die schachtel legt
    1807 Göbell,RhWKO. II 19
unter Ausschluss der Schreibform(en):