Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schachtholz

Schachtholz

, n.

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Holz zum Bau von Schächten (III) 
  • es sol auch alles schacht- oder zimmerholtz, welches dem berg zugut gefuͤhrt wird, durch die geschwornen des berges seinem werth nach ... taxirt ... werden
    1548 ZinnbgwO. 109
  • diejenigen [berg-leute] aber, so in verbotenem und in zuschlag seyenden orten selbst schacht-holz niederhauen, mit zweymahl 24 stuͤndiger gefaͤngniß, nebst dem verlust des fuhrlohns coerciret
    1775 BrschwWolfenbPromt. II 563