Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schackenamt

Schackenamt

, n.

in Radkersburg: nach Stephan Schackh, dem landesfürstlichen Verwalter benanntes Amt für die Steuereinnahmen
  • vermerkt die zins und gult des schakhenambt zu Radkerspurg
    1498 VeröfflSteierm. 25 S. 51
  • hernach volgen die hierschzehend auch hüener u. copauner, so das schackhenambt in ander herrn u. landleut dörfern einzunemben hat
    1647? VeröfflSteierm. 25 S. 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):