Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadenserstattung

Schadenserstattung

, f.

wie Schadenersatz 
  • [es] ist auch vonnötten, daß der cläger in den fällen, da khain interesse noch schadenserstattung sonderbar vorschriben noch versprochen worden, auch in der clag der abnutzung ... begere
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 14 § 32
  • falls ... [der] uebertreter mit genugsamen mitteln im lande nicht angesessen ist, so hat die obrigkeit sich seiner person so lange zu versichern, bis er wegen der schadens-erstattung und der verwuͤrkten strafgelder ... caution geleistet hat
    1736 HadelnPriv. 399
  • diejenige herrschafft ... welche von der geschehenen erstern vermiethung wissenschafft gehabt, und dennoch ... bereits versagtes gesinde miethet, [wird] nicht nur mit allem anspruch wegen der schaden-erstattung gaͤntzlich abgewiesen
    1753 NCCPruss. I 494
  • jeder koͤnig von P. ... solle berechtiget seyn, eine jede veraͤußerung zu wiederrufen und ... die veraͤußerte sachen wieder an sich zu nehmen ... ohne irgend eine schadenserstattung fuͤr den besizer
    1785 Fischer,KamPolR. II 492