Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadenswiederkehrung

Schadenswiederkehrung

, f.

Wiedergutmachung, Ersatzleistung
  • daß der cläger in den fällen, da khain interesse ... sonderbar ... versprochen worden, auch in der clag der abnutzung ... und schadens widerkherung begere
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 14 § 32