Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadenwirker
Artikel davor:
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Schadensache
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Schadenstand
Schaden'strafer
Schadentäter
Schadenthaltung
Schadträger
Schadenswiederkehrung
Schadenwirker
, m.
wie Schadentäter
- darum ein jeder haußwirth ... seine kinder und gesinde davon [feld- und gartenschaͤden] abzuhalten, gewarnet seyn soll ... und da in deme einer oder mehr buͤrger auch die haußgenoßen ... ergriffen ... wuͤrden, so soll der schadenwircker in des raths straffe gefallen seyn1610/1772 Eisenberg/Walch,Beitr. II 255Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)