Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadenwirker

Schadenwirker

, m.

wie Schadentäter 
  • darum ein jeder haußwirth ... seine kinder und gesinde davon [feld- und gartenschaͤden] abzuhalten, gewarnet seyn soll ... und da in deme einer oder mehr buͤrger auch die haußgenoßen ... ergriffen ... wuͤrden, so soll der schadenwircker in des raths straffe gefallen seyn
    1610/1772 Eisenberg/Walch,Beitr. II 255