Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadhaftigkeit

Schadhaftigkeit

, f.

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I wie Schädlichkeit 
  • iouwelickes retherscettis bote ... mith haelre bota schel math beta, jef hia then vnwilla and tha wanwitscipe ther scathhefticheid biswerra willath [die für ... jedes Rindvieh (zu zahlende) Buße ... soll man mit halber Buße büßen, wenn sie (die Eigentümer) die Absichtslosigkeit und die Unkenntnis der Schädlichkeit beschwören wollen] 
    13./14. Jh. (Hs. 1464) WesterlauwersR. I 552
II Folge einer Beschädigung, Versehrtheit
  • [wenn] einige studenten in facto, als in haͤndeln, tumult betretten wuͤrden, und dabey verwundungen ... und andere schadhaftigkeiten ... unterlieffen, so soll ... der arrest ... alsogleich ... verwilliget ... werden
    1724 WienUnivGO. § 20
  • sämmtliche postmeister [werden] ... angewiesen, auf die beschaffenheit der post-straßen stete ... acht zu haben, und ... sich von ihren postillons die entstehenden schadhaftigkeiten in zeiten anmelden zu lassen
    1774 CSax. I 1014
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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