Schadloshaltung, f.
Schadloshaltung, f.
Ausgleich eines (auch künftigen) Schadens oder sonstigen Nachteils, Schadensersatz, Entschädigung; meton. der Anspruch darauf
bei verkauftem Gut und bei Erbteilung: Gewährschaft, Eviktion, dh. Anspruch auf Schadensausgleich, wenn das erhaltene Gut von einem eigentlich berechtigten Dritten beansprucht wird