Schadloshaltungsbrief, m.

Urkunde, in der eine Schadloshaltung (I) zugesichert wird
  • da hingegen von efg. under dero insigel uns ... ein gnugsamer schadloshaltungsbrief zugestellt und selbiger austruckenlich dahin gerichtet wird, dass, obwol gmeine L[andschaft] ... sich als hauptschuldner dargeben, doch solche geltsumma ... einig und allen in efg. ... nutzen ... verwendet worden
    1605 WürtLTA.² II 466
  • was fuͤr stuͤck ... durch den sogenannten interesse- oder schadloshaltungsbrief de anno 1504 und hierauf erfolgten coͤllner oder constanzer machtspruch von den bayrischen landen ab, und den kaiserlichen erblanden zugegangen sind
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 310 Faksimile