Schadloshaltungsbrief, m.
Schadloshaltungsbrief, m.
Urkunde, in der eine Schadloshaltung (I) zugesichert wird
bdv.:
Schadlosbrief (I)
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da hingegen von efg. under dero insigel uns ... ein gnugsamer schadloshaltungsbrief zugestellt und selbiger austruckenlich dahin gerichtet wird, dass, obwol gmeine L[andschaft] ... sich als hauptschuldner dargeben, doch solche geltsumma ... einig und allen in efg. ... nutzen ... verwendet worden1605 WürtLTA.² II 466
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was fuͤr stuͤck ... durch den sogenannten interesse- oder schadloshaltungsbrief de anno 1504 und hierauf erfolgten coͤllner oder constanzer machtspruch von den bayrischen landen ab, und den kaiserlichen erblanden zugegangen sind1770 Kreittmayr,StaatsR. 310 Faksimile