Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadlosverschreibung

Schadlosverschreibung

, f.

schriftliche Verpflichtung, den Berechtigten von finanziellen Nachteilen freizuhalten bzw. diese auszugleichen
  • schadloßverschreibung koͤnig Fridrichen ... betreffend die erlassung bayder des sitzens auff dem stuel zu zoll, vnd des ayds in verleihung der lehen
    1444 KärntLHdf. 18
  • auch von ime auff mehr dann einisz freuntlichs ansuechen vngeachtet seiner schadloszverschreibung vnd vorheischung nach keine erstattung bekohmen
    1549 Diefenb.-Wülcker 831
  • koͤnig Maximilians ... schadloßverschreibung, warumben sie dieser landschafft landshandvesten vnd freyhaiten mit der kaͤyserlichen guͤlden bull nicht bekrefftigen kůnnen
    1610 KärntLHdf. 35
  • gestaldt dann von des herrn administratoris fürstl. gnaden, so paldt deroselben jungen herrn gebrüdern über ihren antheil undt ortt landes, so denselben in assignationem zufallen werden, ratione indemnitatis gehörige schadtloß-verschreibunge wegen der schulden, so darauff hafften möchten, eingehändiget undt zurückgegeben worden
    1627 Schulze,Hausg. II 103
  • in bürgschaft bin ich vor den herrn W. ..., darüber ich schadlosverschreibung habe im Brieg'schen schreibetische, gegen die Praußischen erben
    1638 ZSchles. 9 (1868) 119
  • wer jemand ... zum bürgen ausgesetzet, soll auch bedacht seyn, daß er denselben befreye, und schadloß halte, demnach den bürgen ..., wann er fünff jahr in bürgschafft gestanden, erlaubet seyn, ihn um seine befreyung zu belangen, und alsdann gebühret ihm seine hand und siegel widerum einzuschaffen, oder auch gnugsam schadloß-verschreibung zu geben
    1658 Mevius,MecklLREntw. 792
  • ihro königl. maytt. und der hohe senat hätte so bündige schadloß-verschreibungen denen land-ständen ertheilet, daß das reich Schweden wegen dieser domanial-verpfändungen Pommern dedomagiren und indemnisiren wolte
    1721 Bohlen,Bohlen II 342
  • kaysser könig- vnd landfürstliche original concessiones, privilegia, schadlos verschreibungen, reuers, und recess, lehensbegnadungen, kauff contract, stüfft- vnd schermbrieff
    1734 Mayer,NÖStändearchiv 146
  • wie denn auch unsere beamte auf den in haͤnden habenden von privatis gegen unsere rentekammer uͤbernommenen protocollirten schadlosverschreibungen, sobald solche aufhoͤren, daß die tilgung geschehen koͤnne, zu bemerken und die cautionsnotul denen caventen auszuliefern, diese ... bei der erwaͤhnten strafe ... zu besorgen haben
    1761 SystSammlSchleswH. II 1 S. 263
  • [Gebühren] fuͤr ausfertigung ... einer buͤrgschaft- und schadlosverschreibung 
    1783 SystSammlSchleswH. I 191
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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