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einer, der auf eigene oder fremde Rechnung Schafe (I) hält und hütet oder, etwa durch eigene Schäferknechte, hüten lässt
I im Zsh. mit der Schafhaltung
II im Zsh. mit dem Weidgang der Schafe und den insb. aus unerlaubter Grundstücksnutzung resultierenden Schäden
III im Zsh. mit dem Einsatz von (Schäfer-)Hunden
IV im Zsh. mit Waffen- und Jagdverboten
V im Zsh. mit dem Verkauf von Wolle und Schafen
VI im Zsh. mit dem unehrenhaften Abdecken (Häuten) toter Tiere
VII oft auch als Krankenheiler für Tier und Mensch tätig, was häufig verboten wird
VIII im Zsh. mit Seuchen- und Brandschutzbestimmungen
IX im Zsh. mit Abgaben, Lasten und Pflichten gegenüber Obrigkeit
X als unehrlicher, verachteter Beruf; obgleich der Ausschluss der Schäfer und ihrer Söhne aus den Zünften in den Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 verboten wird, bleiben Zunftunfähigkeit und gesellschaftliche Zurücksetzung der Schäfer und ihrer Familien vielfach noch lange bestehen
hier: herzogliche Verordnung, wonach alle Schafe der Bewohner von Soltau vom städtischen Hirten getrieben werden sollen
Vereinigung von Schäfern
I Stellung und Aufgabe eines Schäfers 
II Verpflichtung eines Schäfers zu besonderen Aufgaben, hier: Hunde zur Jagd mitzubringen
eine die Schäfer betreffende Verordnung
das Vorrecht (der Herrschaft), Schafe zu halten, womit auch Dritte belehnt werden können; auch: die Schafhaltung an sich oder die Einrichtung dazu
Pächter eines (herrschaftlichen) Schäfereibetriebes
Eid, den die Schäfer bei ihren jährlichen Zusammenkünften abzuleisten haben
eine Abgabe der Schäferei
oft herrschaftliches oder gutsherrliches, bisweilen auch an ein Grundstück gebundenes Recht, Schafe zu halten bzw. auf bestimmten Flächen weiden zu lassen
Inhaber einer Schäfereigerechtigkeit 
Hofstätte für einen Schäfereibetrieb
Regelwerk für herrschaftliche Schäfereien 
I Recht (I) der Schafhaltung
II Befugnis, eine Schafherde unter eigenem Hirten zu halten
mehreren Schäfern vorgesetzter, vom Schäfereiherrn oder vom Landesherrn bestellter Verwalter mit Aufsichtsfunktion, Schäfereiinspektor
Abgabe für die Schafhaltung
Abstammung aus einer Schäferfamilie
Inhaber einer Schäferei 
wie Schafhirte (I) 
Hofstätte einer Schäferei 
Frau, die einen Schäfereibetrieb führt; auch Ehefrau eines Schäfers 
Knabe, der Schafe hütet; auch: Gehilfe des Schäfers 
dem Schäfer unmittelbar unterstellter Gehilfe
herrschaftlicher oder selbständig wirtschaftender Schäfer 
Regelwerk für das Schäfereiwesen
Sohn eines Schäfers 
jährliche Versammlung der Schäfer, mit öffentlicher Verlesung der Schäferordnung 
wie Schäfertag 
aus dem Eigentum eines Schäfers stammende Wolle
von einem Schäfer zu leistende Abgabe
den Handwerkszünften nachgebildeter Zusammenschluss der Schäfer