Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferdienst
Artikel davor:
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Schafedieb
Schafdienst
Schafeinung
schäfen
Schäfer
(Schäferbrief)
Schäferbruderschaft
Schäferdienst
, m.
I
Stellung und Aufgabe eines Schäfers
- [ein Schäfer erhält 2 Pfund 2 Schilling] zue beziehung eines schefferdiensts1613 BlWürtKG. 19 (1915) 98
- sol sich kein hirte oder schaͤffer mheer vnterziehen, ... in seinen gerichten, masse zu geben, was er vor satzung, wegen bestellung der hirten- und schaͤfferdienste, auch deroselbten belohnung, machen ... solle1620 CCMarch. V 3 Sp. 17Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nach vielen jahren ist dann der vater in den damaligen kriegszeiten zum schäferdienst genötigt worden1696 Merschel,Rawitsch 56
II
Verpflichtung eines Schäfers zu besonderen Aufgaben, hier: Hunde zur Jagd mitzubringen
- [um die Mitnahme von Hunden bei der Wolfsjagd für Schäfer verbindlich zu machen,] wurden allem vermuthen nach desfalls annoch besondere schaͤferdienste festgesetzt1788 Thomas,FuldPrR. I 358Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte