Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereibeständer

Schäfereibeständer

, m.

Pächter eines (herrschaftlichen) Schäfereibetriebes
  • hirgegen [schafftrieb nacher Doßenheim] haben die herrschaftlichen schäffereybeständer nichts zu sagen, wan sie nur auf den heydelberger feld verplieben
    1678 KirchheimW. 69
  • referiren die beyde herrschaftliche schäffereybeständer, daß P.H. den vierten teile an der herrschaftlichen schäfferey bestanden ... hätte
    1678 KirchheimW. 198
  • es ist ... dieser termin [zum Weiden von Schafen] ... auf wiesen und unbesaͤeten feldern ... bey herrschaftlichen schaͤfereybestaͤndern bis auf georgi ausgedehnet worden
    1785 Fischer,KamPolR. II 780
  • [das] herrschaftliche schaafhaus sambt hof, schäwer undt stallung ..., welches von dem herrschaftlichen schäferey beständer bewohnet und gebrauchet wirdt
    oJ. Conzelmann,Dossenheim 106