Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereibeständer
Artikel davor:
Schafedieb
Schafdienst
Schafeinung
schäfen
Schäfer
(Schäferbrief)
Schäferbruderschaft
Schäferdienst
Schäferedikt
Schäferei
Schäfereibeständer
, m.
Pächter eines (herrschaftlichen) Schäfereibetriebes
- hirgegen [schafftrieb nacher Doßenheim] haben die herrschaftlichen schäffereybeständer nichts zu sagen, wan sie nur auf den heydelberger feld verplieben1678 KirchheimW. 69
- referiren die beyde herrschaftliche schäffereybeständer, daß P.H. den vierten teile an der herrschaftlichen schäfferey bestanden ... hätte1678 KirchheimW. 198
- es ist ... dieser termin [zum Weiden von Schafen] ... auf wiesen und unbesaͤeten feldern ... bey herrschaftlichen schaͤfereybestaͤndern bis auf georgi ausgedehnet worden1785 Fischer,KamPolR. II 780Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [das] herrschaftliche schaafhaus sambt hof, schäwer undt stallung ..., welches von dem herrschaftlichen schäferey beständer bewohnet und gebrauchet wirdtoJ. Conzelmann,Dossenheim 106