Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereid
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(Schäferbrief)
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Schäferdienst
Schäferedikt
Schäferei
Schäfereibeständer
Schäfereid
, m.
Eid, den die Schäfer bei ihren jährlichen Zusammenkünften abzuleisten haben
- [Übschr.:] schäfer-aydt1651 Hornberger,Schäfer 229
- [schäffer-eydt] ich N.N. schwöhre ... daß ich ... einiges gefallenes schaaf-vieh ... der gnädigen herrschaft jedesmahl vorzeigen und auf deren verlangen aufbrechen und abziehen will1764 NdLausMitt. 3 (1893/94) 271