Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereigerechtigkeit
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schäfen
Schäfer
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Schäferbruderschaft
Schäferdienst
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Schäferei
Schäfereibeständer
Schäfereid
Schäfereigeld
Schäfereigerechtigkeit
, f.
oft herrschaftliches oder gutsherrliches, bisweilen auch an ein Grundstück gebundenes Recht, Schafe zu halten bzw. auf bestimmten Flächen weiden zu lassen
bdv.:
Schafgerechtigkeit,
Schafhut (III),
Schaftrieb (I),
Schaftrift (I),
Schaftriftgerechtigkeit,
Schafwahre,
Schafwahrung
- wu wir [die Ritter] schefereigerechdikeit uf den höfen haben, nemen sie [die Fürsten] die scheferei zu sich1539 JbFrkLf. 22 (1962) 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- B., dem die schäfferey-gerechtigkeit in B. zustehet, will geschehen laßen, daß des beklagten pfarrers ... schaffe und lämmer mit den seinen ... geweidet und ausgetrieben werden1668 CöllnKons. 118
- daß es ... mit dem schaafhalten und schaͤferey-gerechtigkeiten mehrenteils auf eines jeden ortes herkommen und gewohnheit ankomme, und die wenigste privati dergleichen gerechtigkeiten tanquam effectum dominii privati ihrer ... aecker hergebracht haben1768 Cramer,Neb. 78 S. 109Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- wenn zwischen verschiedenen feldmarken einseitige oder wechselseitige huͤtungs-rechte, dienstbarkeiten oder schaͤferey-gerechtigkeiten aufzuheben sind, so muß der entwurf zum plan ... auf die theilnehmungs-rechte, und auf die viehstands-tabellen gegruͤndet werden1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 75Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die schaͤfereygerechtigkeit bestehet in einem befugniß auf seinem gute ... soviel schafe, als man nur will ... und fuͤr selbige einen besonderen schaͤfer zu halten1780 Gabcke,DorfBauernR. 278Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß es niemand erlaubt sey, schafe auf das landgefaͤhrt zu geben und anzunehmen. auf die uebertretung ist die konfiskation der schafe, und der verlust der schaͤfereygerechtigkeit gesezt1785 Fischer,KamPolR. II 780Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schäfereygerechtigkeit, oder die befugniß, schaafe auf der ganzen feldmark zu hüten, ist ... als ein vorrecht der gutsherrschaften anzusehen1794 PreußALR. I 22 § 146
- bey neu angelegten dörfern findet eine solche schäfereygerechtigkeit nur in so fern statt, als der grund und boden schon vorhin damit belastet gewesen1794 PreußALR. I 22 § 148
- [wo] die schaͤferey-gerechtigkeit, oder die befugniß, schafe zu halten, ein ausschließendes vorrecht der gutsherrschaft ... ist, [kann] das schafhalten von seiten der uͤbrigen personen ... nicht statt finden1808 AltenburgSamml. III 379