Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereiherr
Artikel davor:
Schäfer
(Schäferbrief)
Schäferbruderschaft
Schäferdienst
Schäferedikt
Schäferei
Schäfereibeständer
Schäfereid
Schäfereigeld
Schäfereigerechtigkeit
Schäfereiherr
, m.
Inhaber einer Schäfereigerechtigkeit
vgl.
Schafherr
- adel und schäfereiherrn1645 ProtBrandenbGehR. III 145Faksimile - in Google Books
- weil aber an den wenigsten orten eine solche ... verfassung [Schäfereiordnung] anzutreffen, so komt es mehrentheils auf die errichteten bestallungen an, wo entweder die schaͤfereyherren allein, oder mit den dorfsgemeinden zugleich die hirten annehmen, und ... besolden1780 Gabcke,DorfBauernR. 298Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)