Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfereiherr

Schäfereiherr

, m.

Inhaber einer Schäfereigerechtigkeit 
vgl. Schafherr
  • adel und schäfereiherrn 
    1645 ProtBrandenbGehR. III 145
  • weil aber an den wenigsten orten eine solche ... verfassung [Schäfereiordnung] anzutreffen, so komt es mehrentheils auf die errichteten bestallungen an, wo entweder die schaͤfereyherren allein, oder mit den dorfsgemeinden zugleich die hirten annehmen, und ... besolden
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 298