Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäfergeld

Schäfergeld

, n.

Abgabe für die Schafhaltung
  • die burgerschafft ihrem junkhern bis in die füffzig alte schaff ..., so nach und nach in die haushaltung zuerbrauchen auff burgerlichen waidt lauffen und waidten lassen und nichts destoweniger daß von alters hero gebreüchige schäffergelt geben sollen
    1616 MittHohenzollern 58 (1924) 165