Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferherr

Schäferherr

, m.

Inhaber einer Schäferei 
bdv.: Schafherr
  • soll auch keiner aus den schaͤfer-herren, noch auch der schaͤfer und sein diener selbsten, nichts aus der heerde und ihrer schafe etwas tauschen, bey verlust derselben schafe, und die schaͤfer bey entsetzung ihres dienstes
    1581 Gießen/Klingner II 726