Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferherr
Artikel davor:
Schäfereid
Schäfereigeld
Schäfereigerechtigkeit
Schäfereiherr
Schäfereihostert
Schäferei'ordnung
Schäfereirecht
Schäfereiverwalter
Schäfergeld
Schäfergeschlecht
Schäferherr
, m.
Inhaber einer Schäferei
bdv.:
Schafherr
vgl.
Schafmeister (I)
- soll auch keiner aus den schaͤfer-herren, noch auch der schaͤfer und sein diener selbsten, nichts aus der heerde und ihrer schafe etwas tauschen, bey verlust derselben schafe, und die schaͤfer bey entsetzung ihres dienstes1581 Gießen/Klingner II 726Faksimile - in Google Books